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Leistungen die der Eigentümer nicht sieht

Kaufmännische Leistungen

Verbuchen sämtlicher Geldein-und ausgänge, monatliche Sollstellung von Hausgeldbeiträgen, Bearbeitung von Lastschriftbuchungen, Überwachung von Zahlungseingängen, Mahnen ggf. Einleiten von Klagen bei Zahlungsrückstand, Verwalten und Disponieren von Geldmitteln auf Girokonten, Festgeld-u. Sparkonten, Rechnungskontrolle, Anweisen und Veranlassen von Zahlungen, Bearbeiten von Gehaltszahlungen einschl. Lohnbuchhaltung, Errechnen und Abführen der Lohnsteuer, Sozialabgaben, vermögenswirksame Leistungen, Erstellen der erforderlichen Meldungen an Finanzamt, Krankenversicherung, Sozialversicherungsträger, Berufsgenossenschaft, Errechnen und Anfordern von beschlossenen Sonderumlagen, Erstellen von Wirtschaftsplänen, Abrechnungen, Veranlassen von Heizkostenabrechnungen, erfassen von Verbrauchswerten (Heizölbestand, Wasser/Stromverbrauch) Kennen u. Beachten von Lohn-/Einkommenssteuer-/Umsatzsteuergesetz, Abgabenverordnung, Grundsteuergesetz etc.

Technische Leistungen

Vorbereiten u. Veranlassen von Handwerkerangeboten, Ausschreibungen, Angebotsspiegeln, Nachhalten von Terminen (Angeboten, Auftragsausführung, Mängelrügen, Gewährleistungsansprüchen) Einweisen u. Einarbeiten der Hausmeister, Beschaffen öffentlich-rechtlicher Genehmigungen (Antenne), Abschluss von Wartungs-u. Versicherungsverträgen (Gebäude-, Gewässerschutz-,Haftpflichtversicherung, Aufzug-,Heizung, Feuerlöscher etc.) Bearbeiten von Schlüsselbestellungen und Schadensmedlungen bei Versicherungsfällen (z.B. Rohrbruch) einschl. Veranlassen der Schadensbeseitigung durch handwerker u. Abrechnen mit Versicherung, Vergeben/Überwachen von Instandsetzungs-Instandhaltungsmaßnahmen einschließlich Abrechnen, BVeauftragen von Sachverständigen, kenne und Beachten von z.B.AGB, BGB,WEG Landesbauordnung, Druckbehälterverordnung, Orts-, Baumsatzung, Heizkostenverordnung, Heizanlagenverordnung,Feuerungsanlagenverordnung einschl. Durchführungsbestimmungen.

Allgemeine Verwaltung

Korrespondenz mit Eigentümern, Verhandeln mit Behörden, Eigentümern, Hausmeistern, Lieferanten, Bearbeiten von Beschwerden, Verstößen gegen die hausordnung, Maßnahmen zur Fristwahrung oder zum Abwenden von Rechtsnachteilen für die Gemeinschaft, Beraten von Eigentümern, Hausmeistern, Abschluss von Verträgen (Wartungs-, Versicherungs-, Dienstleistungs-, Lieferverträgen etc.) Terminabstimmung, Saalbestellung, Erstellen von Tagesordnung u. Beschlussentwürfen zur Eigentümerversammlung, Erstellen der Beschlussniederschrift, einschl. Versenden an alle Eigentümer, Mitwirkung bei Gerichtsterminen, Beschlussanfechtungen, Hausgeldklagen, Erteilen von Genehmigungen (Telefon, Veräußerungen, Vermietungen, gewerbliche Nutzung) Ausbilden von eigenem Personal u. Angestellten der Gemeinschaft (Hausmeister), Kennen und Beachten von z.B. WEG, BGB, HGB, Erbbaurechtsverordnung, Grundbuchordnung, Zwangsversteigerungsgesetz, FGG, Insolvenzordnung, Nachbarschaftsrecht.

Quelle: Bundesfachverband Wohnungs- und Immobilienverwalter e.V.